Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten: Urheberrecht

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(Italienisches) Urheberrecht kompakt: von der Vertragspraxis zur Copyright-Reform. Im Gespräch mit TAKE beleuchtet die Urheberrechtsexpertin Diana Rulli alles, was man dazu wissen muss.
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Was ist der Unterschied zwischen Optionsvertrag und Verfilmungsvertrag?

Diana Rulli

Ein Optionsvertrag ist ein zeitlich befristeter Vorschlag, den eine Partei einer anderen unterbreitet. Er ist eine Art Vorvertrag, der aus unternehmerischer Sicht von strategischer Bedeutung ist. So kann sich der/die Produzent/-in ohne großen finanziellen Aufwand vorübergehend die Rechte an einem Werk sichern, während er/sie die Machbarkeit eines Projektes prüft. Ist der Film erfolgsversprechend, wird die Option ausgeübt und die Rechte werden endgültig erworben. Hier kommt der Verfilmungsvertrag, also die Vereinbarung zur Rechteübertragung (contratto di cessione dei diritti), ins Spiel: Damit erwirbt eine Partei die Rechte an einem geistigen Werk, bis die gesetzliche Schutzfrist (70 Jahre) abgelaufen ist.

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Ist eine Vergütung in beiden Fällen zwingend?

Diana Rulli

Ja. Andernfalls sind die Verträge nichtig und/oder leicht anfechtbar. In Optionsverträgen werden in der Regel 10 Prozent der endgültigen Vergütung bei Rechteübertragung vereinbart. Die von den Parteien vereinbarte Vergütung hängt dabei aber immer auch von der Verhandlungsposition der Vertragspartner/-innen, den Marktzahlen und der Bekanntheit von Autor/-in und Produzent/-in ab.

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Welche Informationen dürfen in einem Options- bzw. einem Verfilmungsvertrag keinesfalls fehlen?

Diana Rulli

Ein Optionsvertrag muss auf jeden Fall das Datum enthalten, an dem die vorübergehende Übertragung der Optionsrechte endet, die finale Höhe der Vergütung für die Rechteübertragung und eine Angabe dazu, wie die Option ausgeübt werden darf. Im Allgemeinen muss aus dem Vertrag immer das Einvernehmen der Parteien hervorgehen: in Bezug auf Gegenstand und Zweck des Vertrags, teilweise auch in Bezug auf die Form. Bei Verfilmungsverträgen sind zum Schutz der Autorin/des Autors auch noch weitere Klauseln vorgesehen, beispielsweise zu Zusatzvergütungen, die als gerecht und angemessen gelten und die im Urheberrecht gesetzlich verankert sind. Wenn diese fehlen, ist der Vertrag nichtig.

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Gibt es Höchstlaufzeiten für Options- und Verfilmungsverträge?

Diana Rulli

Die Laufzeit der Verträge hängt davon ab, wie lange der/die Autor/-in bereit ist, die Option aufrechtzuerhalten. Da die Entstehung eines Films, vor allem bei unabhängigen Produktionen, Jahre dauert, sind bei Optionen Laufzeiten bis zu 48 oder 54 Monaten üblich. Bei Verfilmungsverträgen wird in der Praxis meist auf die gesetzliche Laufzeit verwiesen, aber auch hier kann eine abweichende Laufzeit vereinbart werden.

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Können in einem Verfilmungsvertrag „Prämien“ für erhaltene Förderungen vereinbart werden?

Diana Rulli

Ja. Es handelt sich dabei um atypische Verträge, die von den Parteien ad hoc geschlossen werden. Es ist zum Beispiel üblich, dass eine Produktionsfirma bei Erhalt einer Förderung oder Auszeichnung der Regie eine Prämie zahlt.

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Können die Rechte an einem literarischen Werk auch nur teilweise erworben werden?

Diana Rulli

Es gibt eine große Bandbreite an Rechten, die sich in Einzelrechte aufschlüsseln lassen. So können etwa nur die Rechte für ein Remake, ein Prequel oder ein Spin-off erworben werden. Die Rechte zur wirtschaftlichen Verwertung bestehen unabhängig voneinander. 

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Welche Neuerungen bringt die Copyright-Reform?

Diana Rulli

Drei wesentliche Neuerungen sind zum Beispiel das Recht auf einen gerechten Ausgleich für die Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen, das Recht auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung von Filmschaffenden – wozu etwa Stoffentwickler und Drehbuchautorinnen, Regisseure, Dialogschreiberinnen, Synchronregisseure, Übersetzerinnen, ausübende Künstler, Haupt- und Nebenrollen oder auch Synchronsprecherinnen gehören – oder die Pflicht zur vorherigen Genehmigung von Inhalten, die von den Nutzern von Sharing-Plattformen online hochgeladen werden, wie auch die Pflicht zur Benachrichtigung, wenn ein übertragenes oder lizenziertes Recht verwertet wird.

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Wirkt sich die Anmeldung des Werkes bei der SIAE oder einer anderen Verwertungsgesellschaft auf den Vertrag aus?

Diana Rulli

Die Anmeldung eines Werks bei der SIAE (oder einer ähnlichen Einrichtung) ist für die Urheberschaft eines Werks nicht entscheidend. Sie kann eine bestimmte Beweiskraft haben und ist daher zu empfehlen, für die Feststellung einer Urheberschaft reicht sie jedoch nicht aus.

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Wie kann man sich vertraglich im Hinblick auf die neuen Technologien schützen?

Diana Rulli

Der technologische Fortschritt erschließt neue Möglichkeiten, die der Gesetzgeber erst noch in vollem Umfang regeln muss. Im Moment arbeiten wir mit den gesetzlichen Vorgaben, die da sind, und passen die Verträge an die neuen Technologien an.

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Wie kann sich ein/-e Autor/-in die Regie eines Werkes vertraglich sichern?

Diana Rulli

Das Zivilgesetzbuch und das Urhebergesetz sehen Verträge vor, die die Regie und die Übertragung der damit verbundenen Rechte regeln. Es handelt sich dabei um Arbeitsverträge über selbständige Tätigkeiten (wodurch auch ein Bezug zum Gesetz über Arbeitsverträge für Selbständige besteht). Diese müssen sowohl einen Ausgleich für die erbrachte Leistung (60 Prozent der Vergütung) als auch einen Ausgleich für die aus dieser Leistung entstehenden Verwertungsrechte (40 Prozent) vorsehen.

Foto pressfoto/freepik
Interview Sarah Franzosini
Veröffentlicht am 29.09.2023