Das Mentoring-Programm

Prämisse

Ein langfristiges Ziel von IDM Film Fund & Commission ist es, Südtiroler Filmschaffende zu stärken und eine leistungsstarke Infrastruktur im audiovisuellen Sektor aufzubauen. Sie soll die Attraktivität des Standorts steigern und zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region beitragen. Um diese Ziele zu erreichen und das Potenzial der lokalen Branche auszubauen, bietet IDM Film Fund & Commission ein Mentoring-Programm an. Lokale Talente werden mit international erfahrenen Branchen-Profis zum vertieften Gedankenaustausch zusammengebracht, um ihre unternehmerischen und kreativen Ziele im Tandem zu erreichen.

 

1. Wer kann sich für das IDM Mentoring-Programm bewerben?

Für das IDM Mentoring-Programm können sich Filmschaffende (juristische und natürliche Personen) mit Rechts- bzw. Wohnsitz in Südtirol bewerben. Voraussetzung ist hierbei eine mindestens einjährige Tätigkeit und entsprechende Erfahrung im audiovisuellen Bereich.

BITTE BEACHTEN:
Das IDM Mentoring-Programm sieht keine Praxis am Filmset vor. Sollte der Bewerber einen praktischen Teil am Set absolvieren wollen, muss sich dieser selbst oder in Absprache mit dem Mentor um die Einbindung am Set kümmern. IDM übernimmt hierfür keine Haftung.

Falls der Bewerber schon ein Praktikum am Set in Aussicht hat, kann dies im Motivationsschreiben angegeben werden. Dies wirkt sich positiv auf die Bewerbung aus.

Für das Mentoring können sich Filmschaffende der folgenden Gewerke bewerben:

  • Produktion 
  • Drebuch
  • Maskenbild 
  • Kostümbild 
  • Szenenbild
  • Regie 
  • Kamera 
  • Ton 
  • Postproduktion 

 

2. Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?

Juristische Personen (nur wenn es sich um ein Mentoring für Produzenten handelt):

  • ausgefülltes Bewerbungsformular 
  • Bestätigung der Eintragung im Handelsregister, Handelskammer Bozen 
  • Firmenprofil mit ausführlicher Filmographie und Kontaktdaten 
  • CV der Person/en, welche für das Unternehmen aktiv am Mentoring-Programm teilnehmen wird/werden (Praktikanten sind nicht zugelassen).
  • Ein mindestens einseitiges Motivationsschreiben (min. 1.600 Zeichen exkl. Leerzeichen), welches auf folgende Punkte und Fragen eingeht: 

- Darlegung des bisherigen beruflichen Werdegangs
- Darstellung der zukünftigen beruflichen Ziele im Allgemeinen
- Was erwarte ich mir vom Mentoring-Programm und warum sehe ich mich dafür geeignet?
- Welche konkreten Ziele möchte ich in welchem Zeitraum mit der Mentorin bzw. dem Mentor erreichen? 

Natürliche Personen (z.B. Freiberufler):

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular 
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Ein aussagekräftiger Lebenslauf mit ausführlicher Filmographie (inkl. Kontaktdaten)
  • Ein mindestens einseitiges Motivationsschreiben (min. 1.600 Zeichen exkl. Leerzeichen), welches auf folgende Punkte und Fragen eingeht: 

- Darlegung des bisherigen beruflichen Werdegangs
- Darstellung der zukünftigen beruflichen Ziele im Allgemeinen
- Was erwarte ich mir vom Mentoring-Programm und warum sehe ich mich dafür geeignet?
- Welche konkreten Ziele möchte ich in welchem Zeitraum mit der Mentorin bzw. dem Mentor erreichen? 

Sobald ein Mentoring angefragt wird, kann auch ein/e passende/r Mentor/in von Seiten des Mentee vorgeschlagen werden.

 

3. Wann kann man sich für das Mentoring-Programm bewerben? 

Eine Bewerbung für das Mentoring-Programm muss bis einschließlich 20.11.2022 erfolgen. 

 

4. Wie erfolgt die Aufnahme in das Mentoring-Programm und die Vermittlung der Mentorin bzw. des Mentors? 

IDM entscheidet nach der Prüfung der Unterlagen und einem persönlichen Gespräch, ob eine Aufnahme des Bewerbers in das Mentoring-Programm erfolgen kann.
Im Falle einer positiven Bewertung des Antrags startet IDM die Suche nach einem passenden Mentor bzw. einer passenden Mentorin. Diese/r erhält Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und entscheidet, ob er/sie eine Mentoring-Beziehung zur bzw. zum Bewerbenden aufbauen möchte. Dieser Vermittlungsprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

5. Kriterien für die Auswahl des Mentees von Seiten von IDM

IDM Film Fund & Commission behält sich das Recht vor, alle Bewerbungen zu prüfen und zu evaluieren.
Die Bewertungskommission setzt sich aus 3 Mitarbeitern des Bereichs IDM Film Fund & Commission zusammen. Die Kommission bewertet die Unterlagen formalrechtlich auf Vollständigkeit, Einhaltung der Frist sowie inhaltlich. 

Die Bewertung erfolgt in zwei Phasen:

1. Formale Prüfung der Bewerbungsunterlagen: Fristgerechter Eingang und Vollständigkeit aller Bewerbungsunterlagen und Kriterien (Bestätigung der Eintragung im Handelsregister/Wohnsitzbescheinigung, CV mit mindestens einjähriger Tätigkeit und entsprechender Erfahrung im audiovisuellen Bereich, aussagekräftiges Motivationsschreiben)


2. Inhaltliche Auswahl des Kandidaten: IDM Film Fund & Commission behält sich das Recht vor, die Kandidaten je nach Bedarf in Bezug auf die strategische Weiterentwicklung des Filmstandortes Südtirol auszuwählen. Dabei wird ein Schwerpunkt auf alle Filmpositionen gelegt, welche zu einer weiteren Professionalisierung des Filmstandortes Südtirol beitragen. Die für die Bewerbung zugelassenen Bereiche sind unter Punkt 1 aufgelistet.
Die Evaluierung erfolgt auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie eines persönlichen Gespräches mit dem Bewerber.


Dabei werden die Punkte wie folgt vergeben:

0 – 10: Motivationsschreiben (Relevanz für die strategische Weiterentwicklung des Filmstandortes Südtirol (siehe Punkt 1), potenzielle professionelle Weiterentwicklung des Bewerbers durch das Mentoring - Programm)

0 – 10: Lebenslauf und aktuelle Filmographie (Vollständigkeit der Angaben, mindestens einjährige Erfahrung im Filmsektor, Kontinuität der Tätigkeit im Bereich für welchen man sich bewirbt)

0 – 10: Persönliches Gespräch (Selbstvorstellung der/des Bewerbers/in, Interesse der/des Bewerbers/in, Fachkompetenz, Relevanz für die Weiterentwicklung von Südtirol als Filmstandort, potenzielle professionelle Weiterentwicklung des Bewerbers durch das Mentoring)

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kommission wird den Bewerberinnen und Bewerbern Bewertungen von 0 (Minimum) bis 10 (Maximum) zuweisen. Die Notenwerte werden für jedes einzelne Kriterium gemäß dem zugewiesenen Parameter gewichtet.
  • Falls das Ergebnis der Prüfung einer der in Absatz 5.1 genannten Bewerbungsunterlagen (Bestätigung der Eintragung im Handelsregister/Wohnsitzbescheinigung, Motivationsschreiben und Lebenslauf mit aktueller Filmografie) ungenügend ausfallen sollte (Punktezahl unter 7/10) werden die Bewerberinnen/er nicht zu einem persönlichen Gespräch zugelassen und vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. 
  • IDM Film Fund & Commission behält sich das Recht vor, pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Mentorings zu vergeben.

 

6. Kriterien für die Auswahl der Mentorin bzw. des Mentors: 

  • Berufserfahrung (Bewertung aufgrund des aktuellen CVs mit Filmographie
  • Fachliche Erfahrung in Bezug auf die Problemstellungen und Ziele des Mentees (Bewertung durch das aktuelle CV des Mentors und die Bewerbungsunterlagen des Mentees)
  • Die Bereitschaft, den von IDM vorgesehenen Zeitrahmen zu akzeptieren
  • Das qualitative und wirtschaftliche Angebot der Dienstleistung

 

7. Dauer des Programms

Bei einer positiven Bewertung der Bewerbung wird die Dauer des Programms individuell zwischen IDM, Mentee und der Mentorin bzw. dem Mentor abgestimmt und beträgt in der Regel zwischen drei Monaten und max. einem Jahr.

 

8. Art der Mentoring-Beziehung

Der Mentee ist die treibende Kraft im Programm und somit ist viel Eigeninitiative gefragt. Es ist wichtig, dass kreative Ziele sowie Fragestellungen vorab überlegt werden. In der Gestaltung der Mentoring-Beziehung sind Mentee und Mentor völlig frei. Bei einem ersten Kick-off Meeting zwischen IDM, Mentor und Mentee werden Ziele mit entsprechenden Maßnahmen und die Dauer definiert. IDM behält sich vor, mittels Berichterstattung, Zwischenergebnisse der Zusammenarbeit abzufragen. Nach Abschluss des Mentoring Programms erfolgt sowohl seitens der Mentorin bzw. des Mentors als auch seitens des Mentees ein schriftlicher Abschlussbericht, sowie ein Abschlussgespräch mit IDM.

 

9. Berichterstattung

IDM ist am Erfolg des Mentoring-Programms interessiert und möchte dieses stetig verbessern. Nach dem ersten Gespräch mit der Mentorin bzw. dem Mentor erfolgt aus diesem Grund eine Berichterstattung von Seiten der Mentorin bzw. des Mentors an IDM. Daraufhin erwartet IDM sich laufende Updates über das Fortschreiten der Zusammenarbeit. Nach Abschluss des Mentoring-Programms erfolgt sowohl seitens der Mentorin bzw. des Mentors als auch seitens des Mentees ein schriftlicher Abschlussbericht, der die Ergebnisse der Arbeit, Erfahrungen und Feedback beinhalten muss.